VS Nachmittagsbetreuung

Zuständig





 1 bis 8 xBetreuungsbedarf im Monat*40,00 € pro Monat
9 bis 12 xBetreuungsbedarf im Monat*60,00 € pro Monat
13 bis 16 xBetreuungsbedarf im Monat*80,00 € pro Monat
17 bis 20 xBetreuungsbedarf im Monat*100,00 € pro Monat

*) bitte beachten: bei der Abrechnung sind die Betreuungstage vom 1. des Monats bis zum 30. bzw 31. des Monats maßgeblich!

Bei Familien mit zwei oder mehreren Kindern wird ein Nachlass von 20 % (beim 2. Kind) und 50 % (beim 3. Kind) gewährt.

Der Essensbeitrag beträgt inkl. Zustellkosten 4,50 € pro Portion.  

Da wir wissen, dass es oft schwierig ist im Vorhinein schon wissen zu müssen, wie oft man die Betreuung in Anspruch nehmen wird, rechnen wir nach dem tatsächlichen Betreuungsbedarf ab.