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Komfortzimmerförderung...

Art der Förderung:
a) Pro errichtetes Komfortzimmer wird von der Gemeinde nach vorheriger Bewilligung durch den Gemeindevorstand für eine Kreditsumme von maximal € 4.500,- pro Komfortzimmer/Appartement ein Zinsenzuschuss in der Höhe von 6 % gewährt.
b) Gewährung eines einmaligen Förderungsbetrages in der Höhe von € 1.000,-, wenn zur Finanzierung des Komfortzimmers keine Kreditaufnahme erforderlich ist, pro neu geschaffenes Komfortzimmer/Appartement.
c) Gewährung eines Förderungsbeitrages in der Höhe von € 1.100,- pro neu geschaffenem Zimmer/Appartement, mit folgendem Auszahlungsmodus: 1. Jahr = € 400,-. In den nächsten 4 Jahren werden jeweils € 175,- ausbezahlt.

Allgemeine Richtlinien:
Das Ansuchen um Förderung ist bei der Marktgemeinde Kirchberg einzubringen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Einlanges der Ansuchen. Der Vermietungspreis für das Zimmer muss dem ortsüblichen Vermietungspreis angepasst werden. Die Förderung kann für gewerbliche und private Fremdenzimmer erfolgen. Im Zuge der Zimmervermietung sind die Gemeindeabgaben (Ortstaxe, Interessentenbeiträge udgl.) zu entrichten. Das geförderte Komfortzimmer muss für 10 Jahre zum Zwecke der Zimmervermietung zur Verfügung stehen. Ansonsten ist die Förderung anteilsmäßig auf Grund der Zeitdauer an die Gemeinde zurückzuzahlen.

 
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